Mantelzession

Mantelzession
Mantelzession,
 
als Instrument der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, bei dem sich der Kreditnehmer (nur schuldrechtlich) verpflichtet, künftige Forderungen aus seinem Geschäftsbetrieb nach ihrer Entstehung an den Kreditgeber abzutreten. Die Abtretung selbst erfolgt durch Übersendung von Listen mit Forderungsaufstellungen oder Ähnlichen an den Kreditgeber, mindestens in Höhe des Kreditbetrags.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Zessionsrecht — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …   Deutsch Wikipedia

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